Was tun wenn...

Wissenswertes zu wichtigen Ereignissen

Kranken­salbung

Kranken­kommunion

Erst­kommunion

Beerdigung

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Die Taufe

Durch die Taufe wird ein Kind oder auch ein Erwachsener in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen.

Zur Anmeldung kontaktieren Sie ihre Wohnpfarre. In unseren Pfarren raten wir ca. 4-6 Wochen vor dem Tauftermin (wird in den Gottesdienstordnungen bekannt gegeben, in der Regel 1x im Monat) - mit dem betreffenden Pfarrbüro Kontakt aufzunehmen. Um die genauen Anforderungen und Möglichkeiten zu erfahren, wenden sie sich direkt an die Pfarre.

Allgemein bedarf es jedenfalls folgender Dokumente bei der Anmeldung zur Taufe:

  • Geburtsurkunde des Täuflings
  • Heiratsurkunde und Trauungsschein der Eltern (falls verheiratet).

Der Taufpate ist mitverantwortlich für die christliche Erziehung des Täuflings. Der Pate muss getauft, gefirmt und Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein.

Der Taufpate muss folgende Dokumente zur Anmeldung mitbringen:

  • Taufscheinergänzung (erhältlich in der Pfarre, wo er getauft ist)
  • Trauungsschein (falls verheiratet)

Wenn die Taufe nicht in der Wohnpfarre (Wohnsitz des Täuflings) vorgenommen wird, ist eine schriftliche Einverständniserklärung von der Wohnpfarre einzuholen.

Der Kircheneintritt

Um in die katholischen Kirche ein- bzw. wieder einzutreten, wenden Sie sich am Besten an einen Seelsorger ihres Vertrauens, ihr Wohnpfarramt oder an das Ordinariat der Diözese.

Die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme in die römisch-katholische Kirche erfolgt beim jeweiligen Wohnpfarramt. Von dort aus wird ein Ansuchen an den Bischof gestellt.

Mitglieder der katholischen Kirche haben besondere Rechte und auch Pflichten. So zählen der Empfang der Sakramente (kirchliche Trauung, Krankensalbung) sowie das Recht auf Ausübung von Ämtern und Diensten, wie z.B. Patenamt bei der Taufe oder Firmung, zu den Rechten kirchlicher Mitglieder. Zu den Pflichten zählt z.B. die Abgabe des Kirchenbeitrags.

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Die Beichte

 In der Feier des Bußsakraments geschieht die Versöhnung mit Gott, den Mitmenschen und der Kirche.

Gläubige, die ihre Fehler und Sünden bereuen und bekennen sowie den Vorsatz zur Besserung haben, erlangen durch den Dienst des Priesters die Verzeihung ihrer Sünden. Viele sprechen von einem Neubeginn, nachdem sie das Beichtsakrament genossen haben.

Das Bußsakrament erfolgt in der Regel in Form der Einzelbeichte, oft im im Aussprachezimmer. Das Bußsakrament wird in unseren Pfarren besonders zu den Hochfesten im Kirchenjahr angeboten. Die Beichtzeiten finden Sie in unseren Gottesdienstordnungen.

Falls Sie außerhalb dieser Zeiten beichten möchten, wenden Sie sich an unsere Seelsorger. Auch die Salesianer Don Boscos bieten Gelegenheiten zur Beichte an.

Neben dieser Form der Buße bei schwerer Schuld bieten wir auch die Möglichkeit zum Besuch von Versöhnungsgottesdiensten in der Advents- und Fastenzeit an. Die genauen Termine entnehmen sie der aktuellen Gottesdienstordnung.

Die Firmung

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr bzw. der 4 Klasse MS oder Gymnasium können im Seelsorgeraum Stubai das Sakrament der Firmung empfangen. Grundsätzlich werden bei uns die Jugendlichen der vierten Klassen (8 Schulstufe) gefirmt.

Alle Jugendlichen werden von uns über die Schule/Pfarrbrief bzw. einen Brief informiert und zur Firmung eingeladen. Die Anmeldung findet über die Pfarrbüros statt. Über mehrere Monate werden die Firmlinge verbindlich auf das Sakrament der Firmung vorbereitet.

Zur Anmeldung ist (- wenn der Firmling nicht im Stubai getauft wurde) eine Taufscheinergänzung der Taufpfarre (- dort erhältlich) notwendig.

Der Firmpate / die Firmpatin muss, um das Patenamt übernehmen zu können, das 16. Lebensjahr vollendet haben, selber katholisch und voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert sein, also getauft und gefirmt sein. Er / Sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten (oder ausgeschlossen) sein und soll aktiv an der Entwicklung des Glaubenslebens des jungen Menschen mitwirken können, was eine eigenes aktives Glaubensleben erfordert. Es ist nicht sinnvoll, dass Eltern das Patenamt übernehmen.

Erwachsene, die sich firmen lassen möchten, wenden sich bitte an das zuständige Pfarramt (Wohnpfarre), da hier ein spezieller Weg notwendig und möglich ist.

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Die Trauung

Ich möchte kirchlich heiraten. Was muss ich tun?

Die Anmeldung zur kirchlichen Trauung sollte frühzeitig geschehen. Es ist nicht möglich, ohne Absprache mit der zuständigen Wohnpfarre einen kirchlichen Trauungstermin zu fixieren. Nehmen sie möglichst mindestens 3 Monate vor dem geplanten Termin Kontakt mit dem Pfarramt auf.

Für die Aufnahme des Trauungsprotokolles ist das Wohnpfarramt der Brautleute zuständig. Folgende Dokumente sind jedenfalls zur Anmeldung mitzubringen:

  • Taufscheinergänzungen der Brautleute (dieser wird von der Pfarre ausgestellt, in der man getauft wurde)
  • Geburtsurkunden der Brautleute
  • gegebenenfalls: Die standesamtliche Heiratsurkunde.

Der Besuch der Brautleutetage ist verpflichtend. Die Termine sind auf der HP des Familienreferates unserer Diözese www.dibk.at/familienreferat ersichtlich.

Infos zur standesamtlichen Eheschließung gibt es auf www.help.gv.at.

Die Krankensalbung

Das Sakrament der Krankensalbung kann jedem Gläubigen gespendet werden, der aufgrund von Krankheit, Unfall oder Altersschwäche in Gefahr gerät. Bitte melden Sie sich in ihrer Pfarre, wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen oder Freunde das Sakrament der Krankensalbung empfangen möchten, damit ein Termin vereinbart werden kann.

Zusätzlich gibt es in unseren Pfarrgemeinden Gottesdienste, bei denen alle, die physisch oder psychisch krank sind, dieses Sakrament empfangen können.

Im dringenden Fall wenden Sie sich an unseren Vikar Bibin: Tel.: 0688/64191727

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Pfarrer bricht das Brot

Die Krankenkommunion

Viele engagierte Christinnen und Christen überbringen die Krankenkommunion den Menschen, die nicht mehr die Möglichkeit haben den Gottesdienst in der Gemeinde zu besuchen. Falls Sie jemanden kennen, der gerne die Krankenkommunion empfangen möchte, wenden sie sich an ihren Seelsorger, der ihnen weiterhelfen kann, bzw. an das Pfarrbüro ihrer Pfarre.

Die Erstkommunion

Die Kinder der 2. Klasse Volksschule werden gemeinsam zur Erstkommunion geführt. In einer Zeit der Vorbereitung werden die Kinder dem Alter entsprechend auf das Sakrament der Eucharistie vorbereitet. Diese beginnt jeweils im Herbst und findet in Kleingruppen mit Tischmüttern statt. In Zusammenarbeit mit den Religionslehrern, Klassenlehrern und den Pfarren versuchen wir alle, den Kindern die christliche Botschaft nahe zu bringen.

Erstkommunion in der Pfarrkirche zum Hl. Vitus in Fulpmes
Viele Gedenkkerzen zu Allerseelen

Die Beerdigung

Ein Angehöriger ist gestorben und ich muss mich um die Beerdigung kümmern. Was ist bei einem Sterbefall zu beachten?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Ihnen helfen können.

Neustift: Pfarrkurator Andrè Nardin Tel.: 0676/87307692

Fulpmes: Pfarrkoordinator Josef Wetzinger Tel.: 0664/ 3802773

Telfes: Pfarrkurator Diakon Leo Hinterlechner Tel.: 0676 / 8730 7763

Mieders: Pfarrkurator Andrè Nardin  Tel.: 0676/87307692

Schönberg: Pfarrkoordinatorin Silvia Tschaikner Tel.: 0650/ 440 78 05

Nehmen Sie mit einem Bestattungsinstitut ihres Vertrauens Kontakt auf. Das Bestattungsinstitut kümmert sich mit Ihnen um alle Formalitäten und die Abwicklung.

Berufung

Wofür schlägt dein Herz?

Die Frage nach der eigenen Berufung und wie sie verwirklicht werden kann ist eine Einladung, sich auf den Weg zu machen und Neues zu entdecken. Wir sind von Gott unverwechselbar geschaffen und berufen.

Jedem Menschen wurde eine einzigartige Mischung an Talenten, Fähigkeiten, Vorlieben un dTräumen mitgegeben. Es liegt an uns, herauszufinden, wo wir uns entfalten möchten und wie wir ein erfülltes, sinnvolles Leben führen können.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Berufen und Berufungen in der katholischen Kirche findest du hier: www.canisius.at

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