Der Kirchenrat

Der Pfarrkirchenrat (PKR) ist jenes Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der kirchlichen Vermögensverwaltung mitverantwortlich unterstützt. Im Gegensatz zu dem von der Gemeinde gewählten Pfarrgemeinderat sind die Mitglieder des Pfarrkirchenrates vom zuständigen Pfarrer dem Bischof vorgeschlagen, der diese dann in ihre Funktionen bestellt. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n, der/die die Sitzungen, die regelmäßig stattfinden, schließlich leitet. Bei Rechtsgeschäften der Pfarre unterschreiben immer Vorsitzender (Pfarrer oder Pfarrökonom) und stellvertretende/r Vorsitzende/r. Rechtlich geregelt sind die Agenden des Pfarrkirchenrates durch die Pfarrkirchenratsordnung der Diözese und durch das allgemeine Kirchenrecht. Die Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis hat Pfarrökonom Leo Pfurtscheller.

Unsere Aufgaben:
  1. Vermögensverwaltung für Pfarrkirche Neustift und Kirche Krößbach
  2. Rechtsangelegenheiten der Pfarre
  3. Liegenschafts- und Bauangelegenheiten
  4. Finanzierung
  5. Vermietung der Wohnungen
  6. alljährlich Erstellung des Budgets der Pfarre
Mitglieder:
  • Stellv.Vors. Hubert Pfurtscheller (Schaller)
  • Pfarrökonom Leo Pfurtscheller
  • PK Andre Nardin
  • Martina Gleirscher
  • MMag. Christian Müller
  • Dipl.Ing.Dr. Christoph Niederegger
  • Mag. Christoph Schönherr
  • Johann Rogen
Kontakt:               
 Pfarrökonom Leo Pfurtscheller                   0664/73709285                leo.pfurtscheller45@gmail.com


 
 








 


 
 








 

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