Der Kirchenrat
Der Pfarrkirchenrat (PKR) ist jenes Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der kirchlichen Vermögensverwaltung mitverantwortlich unterstützt. Im Gegensatz zu dem von der Gemeinde gewählten Pfarrgemeinderat sind die Mitglieder des Pfarrkirchenrates vom zuständigen Pfarrer dem Bischof vorgeschlagen, der diese dann in ihre Funktionen bestellt. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n, der/die die Sitzungen, die regelmäßig stattfinden, schließlich leitet. Bei Rechtsgeschäften der Pfarre unterschreiben immer Vorsitzender (Pfarrer oder Pfarrökonom) und stellvertretende/r Vorsitzende/r. Rechtlich geregelt sind die Agenden des Pfarrkirchenrates durch die Pfarrkirchenratsordnung der Diözese und durch das allgemeine Kirchenrecht. Die Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis hat Pfarrökonom Leo Pfurtscheller.
Unsere Aufgaben:
Vermögensverwaltung für Pfarrkirche Neustift und Kirche Krößbach
Rechtsangelegenheiten der Pfarre
Liegenschafts- und Bauangelegenheiten
Finanzierung
Vermietung der Wohnungen
alljährlich Erstellung des Budgets der Pfarre
Mitglieder:
Vorsitzender Pf. Fritz Kerschbaumer
Stellv.Vors. MMag. Christian Müller
Hubert Pfurtscheller
Martina Gleirscher
Dipl.Ing.Dr. Christoph Niederegger
Mag. Christoph Schönherr
DI Andrea Lussu M.Sc.
Kontakt:
Pfarrökonom Leo Pfurtscheller 0664/73709285 leo.pfurtscheller45@gmail.com
